Nationalrat nimmt EVP-Motion zur Arbeitsausbeutung an

Nationalrat nimmt EVP-Motion zur Arbeitsausbeutung an

Der Nationalrat will den Bundesrat beauftragen, das Strafgesetzbuch um einen eigenen Tatbestand für Arbeitsausbeutung zu ergänzen. Er hat eine entsprechende Motion von EVP-Nationalrätin Marianne Streiff (BE) mit 101 zu 80 Stimmen angenommen. Ein präzis formulierter Straftatbestand hilft, die Opfer von Ausbeutung zu identifizieren und zu schützen. Er erleichtert die Ermittlungsarbeit und die Beweisführung und er macht klar: Die Schweiz duldet keine Ausbeutung. Die Motion geht nun an den Ständerat.

Heute sind Fälle von Arbeitsausbeutung zum Beispiel in der privaten Pflege, in Landwirtschaft und Gastronomie oder im Dienstleitungsgewerbe Realität. Die Motion beauftragt den Bundesrat, einen separaten Tatbestand für Arbeitsausbeutung ins Strafgesetzbuch aufzunehmen. Dieser soll den Begriff klar definieren, die heute real existierenden Ausbeutungssituationen erfassen und den Motiven der Ausbeutenden Rechnung tragen. «Ausbeuterische Arbeitsverhältnisse sind in einigen Branchen zur geduldeten und lukrativen Realität geworden. Die Dunkelziffer ist hoch. Doch das heutige Strafrecht erfasst einen erheblichen Teil dieser realen Ausbeutungssituationen nicht mehr», begründete EVP-Nationalrätin Marianne Streiff ihren Vorstoss vor dem Rat. Vorhandene Straftatbestände wie zum Beispiel des Menschenhandels oder des Wuchers greifen bei heutigen Ausbeutungssituationen häufig nicht – die Strafbarkeit entfällt dann gänzlich.

Ausbeutung ist ein Unrecht, das die Schweiz nicht duldet
Damit wird Ausbeutung in der Schweiz in fataler Weise bagatellisiert. «Ein eigener Straftatbestand Arbeitsausbeutung wirkt dieser fatalen Bagatellisierung entgegen und macht klar: Die Schweiz duldet keine Ausbeutung», so Nationalrätin Marianne Streiff. «Er trägt dazu bei, dass Sklaverei ähnliche Ausbeutung in der Schweiz als Unrecht anerkannt wird.»

Identifikation und Schutz der Opfer erleichtert
Ein klar definierter Straftatbestand «Arbeitsausbeutung», wie ihn andere europäische Länder längst kennen, erleichtert die Ermittlungsarbeit und Beweisführung. Denn richtig ausgestaltet trägt er dazu bei, Opfer von Ausbeutung überhaupt erst einmal zu identifizieren. Er erhöht zudem die Bereitschaft der Opfer, bei der Verfolgung der Täter mitzuwirken.

Keine Kriminalisierung von Niedriglohnbranchen
Dabei darf es nicht darum gehen, mit dieser Massnahme Branchen mit tiefen Löhnen oder hohem Lohndruck zu kriminalisieren. Vielmehr muss der Straftatbestand auf solche Arbeitsverhältnisse zugeschnitten werden, in denen sich Subunternehmende oder Arbeitgebende jenseits aller tarifpartnerschaftlicher Regeln massiv an unterbezahlter Arbeit bereichern. «Damit ergänzt der Straftatbestand das System der flankierenden Massnahmen, indem krasse Lohnunterschreitungen als das behandelt werden was sie sind: strafwürdig», so Marianne Streiff.

Kontakt:
Marianne Streiff, Nationalrätin: 079 664 74 57
Roman Rutz, Generalsekretär: 078 683 56 05
Dirk Meisel, Leiter Kommunikation: 079 193 12 70