Dank EVP-Vorstoss: Kinder endlich vor pornografischen Inhalten schützen

Dank EVP-Vorstoss: Kinder endlich vor pornografischen Inhalten schützen

Das Strafgesetz ist eindeutig: Es ist verboten, unter 16-Jährigen pornografische Inhalte zugänglich zu machen. Nun, wie setzen Pornoseiten diese Regel um? Mit einer einfachen Selbstdeklaration. Man klickt an, dass man volljährig sei und schon steht einem die Seite offen. Das ist ein schwaches Feigenblatt der Seitenbetreibenden, um die Verantwortung auf die Nutzenden abzuwälzen. Dass diese Praxis noch immer im krassen Verstoss mit dem Gesetz steht, wissen die Betreibenden natürlich. Der Umsatz in dieser Industrie ist aber wohl zu riesig, als dass sie zum Schutz von Kindern eine Zielgruppe verlieren möchten.

Die Folge: Das Gesetz zum Schutz von Kindern vor Pornografie ist wirkungslos. Die Mehrheit der Jugendlichen hat bereits vor 16 Jahren Pornos gesehen. Nur die aller wenigsten davon sprechen mit ihren Eltern darüber. Die Inhalte können überfordern, verstören, süchtig machen und das Bild von Sexualität nachhaltig schädigen.

Endliche eine wirksame Alterskontrolle

Mit dem Postulat «Besserer Schutz Minderjähriger vor Online-Pornografie mittels verbindlicher Altersverifikation (z. B. durch E-ID)» fordert EVP-Nationalrat Nik Gugger nun, dass der Bund prüft, wie eine Altersverifikation nun endlich wirksam umgesetzt werden könnte. Die kommende E-ID bietet dafür eine ideale Lösung: Sie garantiert, dass die Daten stimmen, und sie lässt eine anonyme und datenschutzfreundliche Umsetzung zu. Ergänzend zur E-ID könnten auch alternative Programme zur Altersverifikation genutzt werden. Der Bundesrat unterstützt das Postulat und möchte den Auftrag erfüllen.

Datenschutz gewährleistet

Die kommende E-ID wird so umgesetzt, dass eine Altersverifikation ohne zusätzliche Daten möglich ist. Anders als an der Kasse beim Einkauf von Alkohol muss nicht die gesamte Identitätskarte mit Namen, Geburtsdatum, Geschlecht und Heimatort in die Hand gedrückt werden. Wenn eine Porno-Seite mit der E-ID abfragen würde, ob die Person über 16 ist, würde die E-ID somit ausschliesslich ein Ja oder ein Nein übermitteln – persönliche Daten bleiben geschützt.

Das Argument des VPN

Gegner einer Regulierung argumentieren oft, dass solche länderspezifischen Vorschriften für Webseiten durch einen VPN (Virtual Private Network) umgangen werden können, da man damit virtuell über ein anderes Land, zum Beispiel ohne Altersverifikation, auf eine Seite zugreifen kann. Diese Umgehung der Regelung ist zwar tatsächlich möglich, dennoch schützt die Alterskontrolle speziell Kinder und Jugendliche, welche ihre erste Begegnung mit pornografischen Inhalten meist zufällig oder gar unfreiwillig machen. Die Hürde, für den Zugang zu noch unbekannten Inhalten ein extra Programm zu installieren, wäre so speziell bei Minderjährigen wirkungsvoll. Zudem zeigt die Umsetzung einer ähnlichen Regelung in Grossbritannien, dass auch ein Verbot von VPN für die zu schützenden Kinder und Jugendlichen eine mögliche Ergänzung zur Altersverifikation sein könnte. Der Bericht des Bundes soll nun genau solche Umsetzungsfragen klären und damit endlich einen wirkungsvollen Schutz von unter 16-Jährigen aufzeigen.

So geht es weiter

Der Bundesrat unterstützt das Postulat von Nik Gugger. Er will also genauer prüfen, wie eine verbindliche Alterskontrolle auf Webseiten mit pornografischen Inhalten umgesetzt werden könnte. Das Postulat muss nun noch vom Nationalrat angenommen werden. Wenn dieser zustimmt, nimmt der Bund seine Arbeit auf. Basierend auf dem Bericht könnten dann eine Gesetzesänderung behandelt werden, welcher wiederum das Parlament zustimmen muss. Es dauert also noch eine Weile, aber wir bleiben dran.