Antrag gemäss Art 68 Gemeindegesetz: Öffnung von Spielplätzen von Kindergärten für die Öffentlichkeit

Antrag gemäss Art 68 Gemeindegesetz: Öffnung von Spielplätzen von Kindergärten für die Öffentlichkeit

In Muttenz sind die meisten Spielplätze bei Schulen und Kindergärten für die Öffentlichkeit mindestens zu gewissen Zeiten zugänglich.

In letzter Zeit wurden wir von der Bevölkerung betreffend den Kindergarten an der Sonnenmattstrasse darauf hingewiesen, dass der Spielplatz nicht frei zugänglich sei und dass es in der Nähe keinen anderen öffentlichen Spielplatz gäbe. Wir wurden dazu angeregt dies zu ändern. Dies wäre für die Bevölkerung ein echter Mehrwert.

Deshalb stellen wir folgende Anträge:

  1. Der Gemeinderat soll sicherstellen, dass der Spielplatz des Kindergartens an der Sonnenmattstrasse als öffentlicher Spielplatz zugänglich gemacht wird. Dabei hat der Kindergarten-Betrieb Vorrang gegenüber anderer Benutzung. Es sollen deshalb Zeiten bestimmt werden, in denen der Spielplatz von der Öffentlichkeit genutzt werden kann.
  2. Das Gleiche soll auch für Spielplätze von Kindergärten oder Schulhäusern in anderen Quartieren gelten, sofern es im Quartier keinen öffentlichen Spielplatz hat.

Die Antragsteller: Timon Zingg, Thomas Buser, EVP Muttenz