Bericht zur Wahlsitzung des Grossen Rates vom 11.09.2019

Bericht zur Wahlsitzung des Grossen Rates vom 11.09.2019

Kantonsrätin Doris Günter berichtet aus dem Grossen Rat

Insgesamt 115 Kantonräte/innen sind anwesend. KR Hansjörg Haller ist abwesend.

Die Debatte ist geprägt von der Steuervorlage.

 

Ersatzwahl ins Obergericht

Matthias Kradolfer wird mit 110 Stimmen ins Obergericht gewählt für den Rest der Amtsdauer.

 

Ersatzwahl in die Geschäfts- und Finanzkommission

CVP Kantonsrat Hans Feuz wird für den Rest der Amtsdauer in die GFK.

 

Gesetz über den Feuerschutz (FSG)

In der Schlussabstimmung wird das FSG ohne Wortmeldung grossmehrheitlich (107 Ja) genehmigt.

 

Gesetz betreffend die Änderung des Gesetzes über die Staats- und Gemeindesteuern

Die EVP KR halten sich in der Beratung an die Vorlage, stellen sich aber auf den Standpunkt, dass der Gewinnsteuersatz nicht unter 3% fallen darf.

In der 2. Lesung stellt die SP erfolglos verschiedene Anträge: Höhere Dividendenbesteuerung und

Streichung der Erhöhung des Abzuges für Krankenkassenprämien.

CVP KR Peter Bühler stellt den Antrag den Gewinnsteuersatz auf 3% festzusetzen. 47: 65 abgelehnt.

Die Frage der Finanzierung der Kirchenbauten löst intensive Diskussionen aus. Beschlossen wird eine Änderung des Verteilschlüssels des Grundstückgewinnsteueranteils auf 43,5% für den Kanton und 6,5% für die Kirchgemeinden. Auf diese Weise können die Kirchgemeinden die Gelder unabhängig verwalten.

Die Redaktionslesung und Schlussabstimmung passiert das Steuergesetz problemlos 71:38 (EVP lehnt es ab) Dann folgt der Showdown: Die SVP erklärt, dass dieses Gesetz dem Volk zur Abstimmung vorgelegt werden soll und unterstützt das Behördenreferendum. Zusammen mit der SP ergibt sich natürlich eine grosse Mehrheit von 71 Stimmen.

Die Volksabstimmung findet am 9. Februar 2020 statt.

 

Motion von Urs Martin und Hermann Lei: Keine Änderung des Zahlungsregimes bei der Arbeitslosenversicherung

Die Motion wird zurückgezogen.

 

Interpellation von Pascal Schmid und Urs Martin vom 28. März 2018. Transparenz über Langzeit-Sozialhilfebezüger

 

Alle Sprecher verdanken die transparenten, aussagekräftigen Ausführungen der Regierung.

Pascal Schmid: Von 43% Dauersozialhilfebezügern werden nur bei 2, 3 % die Aufenthaltsgenehmigung entzogen oder nicht verlängert wird. Er hält fest, dass Migration in den Arbeitsmarkt erwünscht, Migration in die Sozialhilfe aber nicht erwünscht ist. SVP verlangt ein konsequentes Anwenden der Rechtsgrundlagen.

EVP KR Elisabeth Rickenbach liest das Votum von KR Hansjörg Haller. Sein Fazit lautet: Mehr und qualifiziertes Personal auf den Amtsstellen, die weniger Dossiers bearbeiten müssen, dies spart auf Dauer Sozialhilfegelder.

Konsequente frühe Zuweisung in Arbeitsprogramme kostet die Gemeinden Geld, spart aber auf lange Sicht.

Sozialhilferisiko liegt bei den ausländischen Personen um einiges höher als bei Schweizern. Tiefe Berufsbildung, die anfällig sind für Schwankungen.

 

RR Jakob Stark: Verteidigt die Skos-Richtlinien, bestätigt den Arbeitswunsch der Sozialhilfeempfänger, bestätigt den Druck durch die IV und hält fest: Die Sozialhilfebehörden arbeiten nach Vorgaben.

 

RR C. Komposch: Ja, die Zahlen machen betroffen, Ausländer genügen uns nicht mit ihrer Ausbildung.

Eine Ausweisung war nach altem Recht bis 2018 nicht möglich. Neu ist es möglich und wird auch gemacht. Der Vollzug wird von rechts und links kritisiert.