EVP unterstützt Überbrückungsleistungen für ältere Arbeitslose

EVP unterstützt Überbrückungsleistungen für ältere Arbeitslose

Die Ratsmitglieder der EVP haben heute im Nationalrat Überbrückungsleistungen für ältere Arbeitslose unterstützt. Damit will der Rat ältere ausgesteuerte Arbeitslose vor Altersarmut schützen. Die Vorlage greift einige Vorschläge der EVP aus der Vernehmlassung auf. Der Nationalrat hat ihr mit 131 zu 57 Stimmen zugestimmt.

60-jährige Ausgesteuerte sollen künftig Überbrückungsleistungen erhalten können, unabhängig vom Zeitpunkt der Aussteuerung. Die Höhe der Leistungen wird ähnlich berechnet wie die Ergänzungsleistungen. Voraussetzung ist, dass man mindestens 20 Jahre in die Arbeitslosenversicherung einbezahlt hat, davon 5 Jahre nach dem 50. Lebensjahr. Erziehungs- und Betreuungsgutschriften können an die AHV-Beitragszeit angerechnet werden. Anspruch auf die Überbrückungsleistungen hat zudem nur, wer weniger als 50 000 Franken Vermögen besitzt (Ehepaare 100 000 Franken).

Personen allerdings, die vor dem Inkrafttreten des Gesetzes ausgesteuert wurden, sollen nach dem Willen der Ratsmehrheit keinen Anspruch auf Überbrückungsleistungen haben.

Die Vorlage geht nun zurück in den Ständerat. Die Differenzbereinigung und Schlussabstimmung soll bis zum Ende der Frühjahrssession erfolgen.