Gibt es ein Recht auf Kinder?

Gibt es ein Recht auf Kinder?

Die Samen­spende für gleich­ge­schlecht­li­che Paare ist juris­tisch äus­serst umstrit­ten. Gemäss Bun­des­ver­fas­sung dür­fen Ver­fah­ren der medi­zi­nisch unter­stütz­ten Fort­pflan­zung ledig­lich bei der Indi­ka­tion von Unfrucht­bar­keit und nur als letz­tes Mit­tel ange­wen­det wer­den

Mit grosser Mehrheit haben sich National- und Ständerat nach mehrjähriger Diskussion in der Wintersession 2020 für die Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare (Ehe für alle) inklusiv der Samenspende für lesbische Paare ausgesprochen. Die vor­be­ra­tende Kom­mis­sion hatte vor­ge­se­hen, nur die zivil­recht­li­che Öff­nung der Ehe für gleich­ge­schlecht­li­che Paare zu geneh­mi­gen, so wie es in der parlamentarischen Initiative, welche die GLP 2013 einreichte, verlangt wurde. Eine Mehr­heit von National- und Stän­de­rat wollte aber das ganze Paket und stimmte schliess­lich der Ehe für alle inkl. Samen­spende zu.  

Die Samen­spende für gleich­ge­schlecht­li­che Paare ist juris­tisch äus­serst umstrit­ten. Gemäss Bun­des­ver­fas­sung dür­fen Ver­fah­ren der medi­zi­nisch unter­stütz­ten Fort­pflan­zung ledig­lich bei der Indi­ka­tion von Unfrucht­bar­keit und nur als letz­tes Mit­tel ange­wen­det wer­den. Mit der Umdeu­tung von «Unfruchtbarkeit» zu «uner­füll­ter Kin­der­wunsch» trägt das Par­la­ment der Bun­des­ver­fas­sung nicht Rech­nung und öff­net so Tür und Tor für wei­tere For­de­run­gen zur Öff­nung der Fort­pflan­zungs­medizin. Wenn nun les­bi­sche Paare den Zugang zur Samen­spende erhal­ten, berührt dies auch die Rechte der unge­bo­re­nen Kin­der: Die fak­ti­sche Vater­lo­sig­keit wird zum gesetz­li­chen Regel­fall mit unge­klär­ten Fol­gen für die Iden­ti­täts­fin­dung dieser Kin­der. Die Samenspende für lesbische Frauen schafft wiederum eine Diskriminierung schwuler Paare. Um diese Diskriminierung zu beseitigen, folgt als logische Konsequenz die For­de­run­g nach Eizel­len­spende und Leih­mut­ter­schaft. Diese wur­de von den ent­spre­chen­den Orga­ni­sa­tio­nen bereits for­mu­liert. Leihmutterschaft ist in der Schweiz auf Verfassungsebene verboten.  Viele Medien berichten sehr wohlwollend und befürwortend über Leihmutterschaft. Dabei werden viele Schwierigkeiten ausgeblendet oder beschönigt. Es wird auch hier wieder eine Ungerechtigkeit geschaffen, da sich nur wohlhabende Paare einen solchen Kinderwunsch erfüllen können. Dazu kommt, dass sich Frauen in diversen Ländern nur aus finanzieller Not als Leihmutter zur Verfügung stellen und die Risiken einer Schwangerschaft selbst tragen müssen. Eine Bindung zwischen Mutter und Kind entsteht bereits während der Schwangerschaft. Diese Bindung wird kurz nach der Geburt abgebrochen. Was das für diese Kinder bedeutet wird sich erst in der Zukunft zeigen.

Die EVP hat das Thema Fortpflanzungsmedizin schon immer kritisch begleitet und unterstützt das Referendum gegen die Ausweitung der Samenspende auf lesbische Paare.

 

Maja Mül­ler

Co Prä­si­den­tin EVP Bezirk Andel­fin­gen