JA zu den Anpassungen bei den Schuldenbremsen

JA zu den Anpassungen bei den Schuldenbremsen

Der Kanton Bern will eine Mehrjahresbetrachtung bei der Schuldenbremse einführen, um mehr Flexibilität bei der Bewältigung anstehender Investitionen zu erlangen und gleichzeitig seine finanzielle Stabilität zu gewährleisten.

Wenn bei Abschluss der Erfolgsrechnung ein Aufwandüberschuss auftritt, also ein Minus, muss dieses nach wie vor in den Budgets der kommenden zwei Jahre ausgeglichen werden. Es war bislang auch nicht erlaubt, ein Minus zu budgetieren. Hier gibt es nun eine erste kleine Anpassung, über die im Juni abgestimmt wird. Wenn nämlich ein Bilanzüberschuss resultiert, also das Vermögen des Kantons den Wert seiner Verbindlichkeiten übersteigt, darf nun in der Erfolgsrechnung ein Aufwandüberschuss in der Höhe des Bilanzüberschusses budgetiert werden.

Die zweite Anpassung betrifft die Investitionsrechnung, also die Mittel, die für die Infrastruktur wie Gebäude, Strassen, Gewässer usw. vorgesehen sind. Die Nettoinvestitionen müssen mittelfristig nach wie vor selbst finanziert werden. Wenn nicht genügend Mittel zur Verfügung stehen, also der Selbstfinanzierungsgrad im Budget oder Abschluss im Minus liegt, muss der Fehlbetrag im Finanzplan künftiger Jahre ausgeglichen werden. Neu hat der Kanton dafür fünf anstatt vier Jahre Zeit. Die Anpassung sieht zudem vor, dass die Kompensation auch durch Finanzierungsüberschüsse ausgeglichen werden kann, die in den vergangenen fünf Jahren realisiert wurden.

Dank dieser Anpassungen verfügt der Kanton Bern weiterhin über eine strenge Schuldenbremse. Durch die Mehrjahresbetrachtung ergibt sich jedoch mehr Flexibilität, um die vielen anstehenden Investitionen im Kanton zu bewältigen. Der Grosse Rat hat dem Gesetz mit 117 Ja, 24 Nein und 4 Enthaltungen zugestimmt.

Barbara Stotzer-Wyss, Präsidentin EVP BE und Grossrätin