JA zum Polizeigesetz

JA zum Polizeigesetz

Das neue Polizeigesetz, über das die Bernerinnen und Berner wegen eines Referendums am 10. Februar 2019 abstimmen, bringt Verbesserungen, die zum grossen Teil unterstützenswert sind:

  • Die Zusammenarbeit zwischen Gemeinden und Kantonspolizei wird optimiert. Die Kosten werden pauschalisiert und von allen Gemeinden nach ihrer Bevölkerungszahl übernommen.
  • Gemeinden, die ein Sicherheitsproblem an bestimmten Orten (Bahnhöfe, Grillplätze usw.) haben, können mit der Polizei zusätzlich einen Brennpunktvertrag abschliessen.
  • Fahrende können schneller weggewiesen werden. Dies aber nur, wenn auch Transitplätze für sie zur Verfügung stehen.
  • Die Polizei darf eine Person bis zu 48 Stunden mündlich wegweisen. Aber auch in diesen Fällen muss sie die Verhältnismässigkeit wahren.
  • Opfer von häuslicher Gewalt und Stalking werden besser geschützt, weil das Gesetz neu auch ein Kontakt- und Annäherungsverbot enthält.
  • Bei unbewilligten Demos mit Gewalttätigkeiten können Gemeinden Veranstalter oder gewaltausübende Personen zur Kasse bitten. Die Kostenobergrenze ist jedoch auf 10'000, in besonders schweren Fällen auf 30'000 Franken begrenzt.
  • Das Gewaltmonopol der Polizei bleibt auch im neuen Gesetz gewahrt. So dürfen dafür ausgebildete Gemeindeangestellte zwar die Identität einer Person feststellen, dabei aber keinen Zwang androhen oder anwenden.

Mit 123 Ja gegen 23 Nein bei 2 Enthaltungen hat der Grosse Rat das Polizeigesetz angenommen. Auch die EVP-Fraktion bittet Sie, ein Ja dazu in die Urne zu legen

Barbara Streit-Stettler, Grossrätin