"Landrat - mittendrin'' in der ObZ - 175 Jahre Bundesverfassung

"Landrat - mittendrin'' in der ObZ - 175 Jahre Bundesverfassung

Landrat mittendrin

Geschätzte Leserinnen und Leser

Am 12. September 1848 ist unsere Bundesverfassung in Kraft getreten. Um dieses Jubiläum zu würdigen, führen einige Parlaments- und Regierungsgebäude Tage der offenen Türen durch. Unsere Landratssitzungen sind so oder so öffentlich. Doch am letzten Donnerstag erhielten wir überdurchschnittlich viel Besuch. Das verdankten wir wohl dem attraktiven Jubiläumsprogramm mit Führungen, Filmen, einer Podiumsdiskussion und der Eröffnung einer Ausstellung.

Unser erstes Traktandum war mit «Anpassung Landratsentschädigung» betitelt. Vier abtretende Mitglieder der damaligen dieMitte/glp-Fraktion hatten dieses Verfahrenspostulat an ihrem letzten Amtstag eingereicht. Sie regen an, die Landratsentschädigungen zu erhöhen. Seit 2007 ist analog zu den Sparmassnahmen beim Staatspersonal während rund vier Jahren eine Kürzung um 1% vorgenommen worden. Der ausstehende Teuerungsausgleich betrage über 7%. Die aktuellen Entschädigungen bestehen aus einem Grundgehalt von CHF 4‘400.-, einem Weggeld sowie CHF 50.- pro Sitzungsstunde vor Ort. Vorgängige Lektüre, Fraktionssitzungen usw. werden nicht entschädigt. Die Wortmeldungen waren sehr vielschichtig. Speziell ist, dass der Landrat über seine eigene Entschädigungen zu befinden hat. Vor zwei Wochen musste die Sitzung beendet werden, bevor alle Wortbeiträge und die Überweisungsabstimmung hatten stattfinden können. Diesmal lief alles sehr zügig. Der Vorstoss ist schliesslich – mitunterstützt durch eine Mehrheit der EVP – überwiesen worden. Der Geschäftsleitung obliegt es nun, eine konkrete Vorlage auszuarbeiten. Es gilt zu überlegen, ob die Entschädigung wie im Vorstoss vorgeschlagen oder gemäss anderen in der Debatte genannten Kriterien ausfallen soll.

In Anschluss stimmte der Landrat zwei Einbürgerungen zu. Bezüglich der seit der ersten Behandlung als kritisch betrachteten Punkte ergaben Zusatzabklärungen, dass die Bedingungen erfüllt sind. Im Weiteren verabschiedeten wir u.a. ein Gesetz zur frühen Förderung. Gemeinden erhalten damit die Möglichkeit, ein Sprachförderobligatorium einzuführen. Kindern, welche gemäss der Sprachstanderhebung Förderbedarf haben, muss dann allerdings auch der Besuch eines  Förderangebotes offen stehen.

Diese Zeilen gewähren nur einen kleinen Einblick in die über 40 behandelten Geschäfte. Wollen Sie mehr und live Landratsluft schnuppern? Dann nutzen Sie doch einmal die stets offenen Türen zur Zuschauertribüne. Die Jubiläumsausstellung ist hingegen nur noch bis diesen Freitag offen.      

Andrea Heger, Landrätin EVP, Hölstein