"Landrat - mittendrin'' in der ObZ - Deponie-Abgaben kommen an Urne

"Landrat - mittendrin'' in der ObZ - Deponie-Abgaben kommen an Urne

Landrat mittendrin

Geschätzte Leserinnen und Leser

Wie erfreulich, von den 46 traktandierten Geschäften konnten wir deren 33 behandeln.

Das Gesetz über die Einführung kantonaler Deponieabgaben hatte bei der ersten Lesung viel Zeit in Anspruch genommen. Ich war da für einmal nicht ganz unschuldig... Mit einer parteiübergreifenden Gruppe weiterer Landräte wollten wir erreichen, dass künftige Deponie-Abgaben nicht nur durch den Kanton, sondern auch durch Gemeinden verwendet werden können. Trotz einigen verständnisvollen Voten aus dem Landrat wurden unsere Änderungsanträge damals abgelehnt. In der Schlussabstimmung nach der zweiten Lesung bejahte ich die Vorlage nun trotzdem. Denn grundsätzlich ist es sehr sinnvoll, bei Bedarf mittels Lenkungsabgaben das Rezyklieren von Material zusätzlich anzukurbeln. Da wir beim Gesetz jedoch das 4/5-Mehr verfehlten und zudem auch eine Verfassungsänderung nötig wird, kommt die Vorlage noch an die Urne.   

Ebenso in zweiter Lesung behandelten wir die Änderung des Gesetzes über die Gewaltentrennung. Die früheren zwei Stufen von Gesetz und Dekret konnten gestrafft und auf Gesetzesstufe zusammengefasst werden. Inhaltlich nennt das Gewaltentrennungsgesetz die Funktionen, welche mit einem Landratsmandat – also der gesetzgebenden Gewalt – unvereinbar sind. Das Gesetz ist nun sprachlich deutlicher, der neuen Systematik angepasst und die Unvereinbarkeiten in wenigen Punkten ausgedehnt. In der vorausgegangenen Vernehmlassung haben wir von der EVP inhaltlich positiv Stellung bezogen. Wir fanden es jedoch unfair, bei einem bereits gestarteten Spiel nachträglich die Regeln zu ändern. Denn damals waren die Landratskandidaturen bereits abgegeben, mit Inkraftsetzung auf diesen Sommer hätte es diese tangieren können. Aufgrund der vertieften und klärenden Kommissionsberatungen haben wir mit dem Restlandrat nun einstimmig dem Gesetz und dem Inkrafttreten auf die am 1. Juli neu beginnende Amtsperiode zugestimmt.  

Lange debattierten wir über den Regierungsantrag, den sistierten Prozess zur Aushandlung eines neuen Konzessionsvertrages mit den Rheinsalinen zurück zu weisen. Nach der Sistierung fanden zahlreiche Untersuchungen statt. Diese waren sehr wichtig, um das Risiko bezüglich dem hohen Gut Trinkwasser einzuschätzen. Der Regierungsrat will die Konzessionsvorlage nun anpassen und auf das Gebiet Rütihard verzichten. Sowohl der Änderungsantrag, die Rütihard weiterhin in der Konzession zu behalten wie auch der, ein weiteres Gebiet auszuschliessen, wurden klar abgelehnt.

Andrea Heger, Landrätin EVP, Hölstein