"Landrat - mittendrin" in der ObZ - Strompreisglättung

"Landrat - mittendrin" in der ObZ - Strompreisglättung

Strompreisglättung

„Um die Preissteigerungen abzufedern, könnten die Energie-Versorgungs-Unternehmen den betroffenen Firmen mit einem fixen Preis eine Glättung des Strompreises über mehrere Jahre anbieten. Dieser Preis würde derzeit nicht dem Marktpreis entsprechen, bzw. deutlich darunter liegen. Im Gegenzug würden sich die Unternehmen verpflichten, diesen fixen Preis während der festgelegten Dauer zu zahlen, auch wenn der Marktpreis später wieder darunter liegen sollte.“

So lautete ein dringliches Postulat seitens der FDP, das zwar allseits als dringlich eingestuft und somit nach der Mittagspause traktandiert wurde, aber eine stundenlange Debatte hervorrief. Energieintensive Unternehmen, die für das nächste Jahr noch keine Stromverträge abgeschlossen haben, sehen sich mit exorbitanten Kosten konfrontiert, nebst der fraglichen Verfügbarkeit. Konkurse und folglich Entlassungen wären die bittere Konsequenz.

Schlussendlich stimmten alle Landräte der Aufforderung zu, dass der Regierungsrat eine Task Force einsetzen soll, um in Zusammenarbeit mit den Energie-Versorgungs-Unternehmen, der Basellandschaftlichen Kantonalbank und den Wirtschaftsverbänden, zum Beispiel ein Gefäss für eine privatwirtschaftliche Ausfallgarantie zu schaffen, damit die Energie-Versorgungs-Unternehmen den vertragslosen Unternehmen eine Strompreisglättung über eine bestimmte Zeitdauer anbieten können. Der Kanton übernimmt dabei eine Moderationsrolle, d.h. es werden keine Staatsgelder gesprochen, ganz im Gegensatz zur Corona-Hilfe. Diese wurde den Firmen angeboten, weil sie während der Pandemie zeitweise nicht arbeiten durften.

Werner Hotz‘ Interpellation „Transparente Richterzuteilung an Baselbieter Gerichten“ wurde dahingehend beantwortet, dass die Parteizugehörigkeit der Richter, denen die Gerichtsfälle zugeordnet werden, effektiv berücksichtigt wird. Es wird darauf geschaut, dass möglichst alle Parteien dabei vertreten sind. Bei einem allfälligen Einsatz von Ersatzrichtern ist dies allerdings nur bedingt möglich. Die Frage stellte sich, weil in einem Magazin für Recht und Politik, über die oft nicht transparente Richterzuteilung an den Schweizer Gerichten berichtet wurde. Eine Untersuchung hat bestätigt, dass für den Ausgang eines Verfahrens die Zusammensetzung des Spruchkörpers von entscheidender Bedeutung sein kann.

Irene Wolf, Füllinsdorf, Landrätin EVP