Referendum gegen die Ausweitung der Antirassismusstrafnorm

Referendum gegen die Ausweitung der Antirassismusstrafnorm

Diskriminierung, Hass oder systematische Herabsetzung von Menschen ist aus Sicht der EVP nie gerechtfertigt. Die Ausweitung der Antirassismus-Strafnorm bedroht die verfassungsrechtlich garantierte Glaubens-, Meinungs- und Gewissensfreiheit in der Schweiz nicht. Deshalb unterstützt die EVP Schweiz das laufende Referendum dagegen nicht.

Seit Januar 2019 werden Unterschriften gegen die Änderung des Schweizerischen Strafgesetzbuches und des Militärstrafgesetzes  (Diskriminierung und Aufruf zu Hass aufgrund der  sexuellen Orientierung), die Ausweitung der sogenannten Antirassismus-Strafnorm, gesammelt.

Seit kurzem kursiert nun ein Video, indem insbesondere Christen Angst eingejagt wird, die Glaubens-, Meinungs- und Gewissensfreiheit sei bedroht. Wörtlich wird darin gesagt: «Du wirsch dra ghinderet, din Glaube und dini Meinig… öffentlich bekannt z mache.»  und «Somit würd d Veröffentlichig vo glaubensbezogene und religiöse Inhält gstoppt werde!». Im ganzen Video wird aber kein einziges Mal gesagt, um was es wirklich geht und was genau im Gesetzestext steht.

Tatsächlich geht es im Gesetz um eine Ausweitung der so genannten «Antirassismus-Strafnorm» in Bezug auf die «sexuelle Orientierung». Im Wortlaut des Gesetzestextes heisst es darum, «wer zu Hass oder Diskriminierung aufruft, wer Ideologien verbreitet, die auf systematische Herabsetzung oder Verleumdung dieser Personen gerichtet sind oder Propagandaaktionen mit diesem Zweck organisiert, fördert oder daran teilnimmt» kann bestraft werden. Ausserdem kann bestraft werden, «wer öffentlich eine Person oder eine Gruppe in einer gegen die Menschenwürde verstossender Weise herabsetzt oder diskriminiert oder eine für die Allgemeinheit bestimmte Leistung verweigert».

Diskriminierung, Hass oder systematische Herabsetzung von Menschen ist für Christen und damit auch für die EVP nie gerechtfertigt. Beim vorliegenden Referendum geht es einzig und allein um die Ausweitung der Strafnorm auf homosexuelle Menschen. Unsere Bundesverfassung garantiert weiterhin in den Grundrechten die Glaubens- und Gewissensfreiheit sowie auch die Meinungsfreiheit. Zu behaupten, der Schutz von homosexuellen Menschen vor Hass, Diskriminierung und Herabsetzung gefährde die Glaubensfreiheit, ist aus Sicht der EVP gefährlich. Das Video ist äusserst unpräzise und populistisch und verschweigt vor allem den wahren Inhalt des Referendums: den Umgang mit homosexuellen Mitmenschen.

Die im Video erwähnten Beispiele haben kaum einen Bezug zur schweizerischen Rechtsordnung und Rechtsprechung. Eine faire, ausgewogene und differenzierte Haltung gegenüber homosexuellen Menschen wird auch mit diesem Gesetz möglich sein. Diskriminierung, Aufruf zu Hass und Herabsetzung von homosexuellen Menschen hingegen nicht.

Die EVP-Nationalratsmitglieder haben sich bei der Abstimmung im Parlament der Stimme enthalten und die Geschäftsleitung hat entschieden, das Referendum nicht zu unterstützen. Sollte das Referendum zustande kommen, wird die Delegiertenversammlung der EVP Schweiz die Parole fassen.